Ich biete Ihnen zunächst ein kostenfreies Informationsgespräch an, um zu klären, ob Ihr Konflikt für ein Güteverfahren geeignet ist. Gerne erläutere Ihnen meine
Arbeitsweise und beantworte Ihre Fragen rund um`s Thema Güteverhandlung.
Die Kosten für die Güteverhandlung richten sich nach §13 der Verfahrensordnung (VerfO.).
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Mit der Annahme des Antrages und für die Herbeiführung der Zustimmung der anderen Beteiligten wird eine Antragsgebühr in Höhe von 40,- EUR netto fällig.
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Die Tätigkeit der Gütestelle wird nach Zeitaufwand vergütet, der für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung und für die fakultative Auswertung von
eingereichten Schriftstücken anfällt.Der Honorarsatz beträgt pro Zeitstunde 80,00 € netto und ist unabhängig vom jeweiligen Streitwert. Mit diesem
Honorarsatz sind auch die Kosten für die Protokollierung des Verfahrens sowie die Aktenaufbewahrung abgegolten.
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Für die Ladung der Beteiligten zur Güteverhandlung, fallen pro Person 15,- EUR Zustellungkosten an.
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Verweigert der Antragsgegner seine Zustimmung zur Durchführung des Verfahrens, reduziert sich die Antragsgebühr von Ziffer 1 auf 20,- EUR.
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Kosten für die Ablichtung von Protokollen und Bescheinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Fahrtkosten werden nach Absprache gesondert berechnet.
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Kostenschuldner sind die Parteien. Sie haften als Gesamtschuldner. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Die durch Säumnis entstandenen Kosten hat die säumige
Partei allein zu tragen.
Im Fall der Ziffer 4 ist die antragstellende Partei alleiniger Kostenschuldner.
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