Kosten eines Güteverfahrens

Ich biete Ihnen zunächst ein kostenfreies Informationsgespräch an, um zu klären, ob Ihr Konflikt für ein Güteverfahren geeignet ist. Gerne erläutere Ihnen meine Arbeitsweise und beantworte Ihre Fragen rund um`s Thema Güteverhandlung.

Die Kosten für die Güteverhandlung richten sich nach §13 der Verfahrensordnung (VerfO.).

  • Mit der Annahme des Antrages und für die Herbeiführung der Zustimmung der anderen Beteiligten wird eine Antragsgebühr in Höhe von 40,- EUR netto fällig.
  • Die Tätigkeit der Gütestelle wird nach Zeitaufwand vergütet, der für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung und für die fakultative Auswertung von eingereichten Schriftstücken anfällt.Der Honorarsatz beträgt pro Zeitstunde 80,00 € netto und ist unabhängig vom jeweiligen Streitwert. Mit diesem Honorarsatz sind auch die Kosten für die Protokollierung des Verfahrens sowie die Aktenaufbewahrung abgegolten. 
  • Für die Ladung der Beteiligten zur Güteverhandlung, fallen pro Person 15,- EUR Zustellungkosten an.
  • Verweigert der Antragsgegner seine Zustimmung zur Durchführung des Verfahrens, reduziert sich die Antragsgebühr von Ziffer 1 auf 20,- EUR.
  • Kosten für die Ablichtung von Protokollen und Bescheinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Fahrtkosten werden nach Absprache gesondert berechnet.
  • Kostenschuldner sind die Parteien. Sie haften als Gesamtschuldner. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Die durch Säumnis entstandenen Kosten hat die säumige Partei allein zu tragen.
    Im Fall der Ziffer 4 ist die antragstellende Partei alleiniger Kostenschuldner.

 

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Britta Ewert

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