Wann wird ein Güteverfahren durchgeführt?

Eine außergerichtliche Güteverhandlung ist bei allen bürgerlichen Streitigkeiten möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien eine Einigung freiwillig herbeiführen wollen.

Die Konfliktbeteiligten können vor der Gütestelle eine Abschlussvereinbarung treffen. Hieraus kann wie aus einem Urteil vollstreckt werden.

Die Hinzuziehung eines Anwaltes ist - unabhängig von der Höhe des Streitwertes - möglich, aber nicht erforderlich.

 

Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten ist die Durchführung eines Einigungsversuches bei einer außergerichtlichen Gütestelle gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls ist eine Klage vor Gericht unzulässig.

Hierzu gehören nachbarrechtliche Streitigkeiten sowie Ehrenschutzklagen (Beleidigungen und Verleumdungen), sofern sie nicht in der Presse veröffentlicht wurden.

 

 

 

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© Britta Ewert

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